Gemeinderat sagt Ja zur Landesgartenschau RW 2028
Formeller Grundsatzbeschluss erfolgt einstimmig / letzte Sitzung vor Weihnachten
Einstimmig hat der Rottweiler Gemeinderat in seiner letzten Sitzung im Jahr 2018 die Durchführung der Landesgartenschau 2028 beschlossen. Der Gemeinderat hatte sich bereits im Vorfeld der Bewerbung einhellig für die Landesgartenschau ausgesprochen. Der Beschluss zur Annahme des Zuschlags durch das Land Baden-Württemberg war aus formellen Gründen aber notwendig.

Nach der erfolgreichen Bewerbung für die Austragung der Landesgartenschau 2028 im Juli 2018 stehen für die Stadtverwaltung und die Projektbeteiligten nun weitere Aufgaben an. Im unten stehenden Schaubild sind die wesentlichen Projektphasen einer Gartenschauvorbereitung und -durchführung schematisch dargestellt. Die Stadt Rottweil befindet sich auf diesem Weg aktuell nach der Phase 3 (Zuschlag). Als nächstes stehen die Phasen 4 (Bürgerbeteiligung) und 5 (Auslobung des Daueranlagenwettbewerbs) an. Als Vorstufe zur Durchführung dieses freiraumplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerbes soll die Machbarkeitsstudie (Bewerbungsbroschüre) zu einem „Rahmenplan Grün“ weiterentwickelt werden. Die Vorbereitungen dazu haben bereits begonnen, die inhaltliche Diskussion mit dem Gemeinderat und der Bürgerschaft erfolgt im Laufe des Jahres 2019.
Liegen die Wettbewerbsergebnisse vor, werden zuerst Planungsbüros mit der Ausgestaltung und später Baubüros mit der Umsetzung der Arbeiten beauftragt. Zudem wird eine Landegartenschau-GmbH gegründet, in der sowohl die Stadt Rottweil als auch das Land Baden-Württemberg Gesellschafter sind. Damit wird die organisatorische Basis für die Landesgartenschau geschaffen. Gemeinsam mit der Stadt Rottweil gilt es auch ein Ausstellungskonzept für das Veranstaltungsjahr zu entwickeln und Maßnahmen für Marketing- und Öffentlichkeitsarbeit auf den Weg zu bringen. In allen Projektphasen sollen der Gemeinderat und die Bürgerschaft einbezogen werden, um die Landesgartenschau transparent und bürgernah zu gestalten.
