Als Vorbereitung für den Wettbewerb für die Landesgartenschau RW2028 erstellt die Stadtverwaltung Rottweil derzeit einen Rahmenplan, der die räumlichen und finanziellen Grundlagen für die Planung vorgibt. Die Stadtverwaltung hat auf Basis der Bewerbung 2017/18 die verschiedenen Teilgebiete und die damit zusammenhängende Planung einer Machbarkeitsstudie unterzogen und im Hinblick auf die Stadtentwicklung auch über 2028 hinaus weiterentwickelt. Dabei flossen auch die Anregungen aus einem Bürgerworkshop 2017, aus der Aktion „Bring es auf den Punkt“ sowie den beiden Bürgerworkshops zum Gesamtstädtischen Entwicklungskonzept im Juli 2019 und zu den Daueranlagen der Landesgartenschau im November 2019 ein. Auf Basis dieser detaillierten Planbausteine hat der Gemeinderat in einem Workshop eine gemeinsame Planvariante entwickelt, die als Grundlage der weiteren Rahmenplanung gilt.

Nägelesgraben:

Der Nägelesgraben soll eine Eingangsadresse Rottweils werden. Zu diesem Zweck soll der grüne Ring um die Historische Innenstadt  an dieser Stelle wieder geschlossen werden. Angedacht ist, die Parkplätze vor dem Gefängnis zumindest teilweise und die vor dem Parkhaus komplett in ein neues Parkhaus auf dem Culinara-Parkplatz zu verlagern. Der Nägelesgraben wird durch multifunktionales Grün mit kreativem Konzept und Sitzgelegenheiten aufgewertet. Ein Weg vom Nägelesgraben hinab ins Neckartal und ein grüner Lückenschluss beim Feuerwehrhaus hin zur Hochturmanlage gehören ebenfalls zum Konzept.

Park am Hochturm mit Zwinger:

Der Park rund um den Hochturm mit seinen Blickbeziehungen in die Stadt und zur Schwäbischen Alb, der Mädelesbrunnen und der historische Zwinger der ehemaligen Stadtbefestigung sollen als Parkanlage aufgewertet werden. Dazu sind neue Parkbänke, die Sanierung des Brunnens und des Spielplatzes geplant. Rund um den Hochturm könnte eine neuer Platz für mehr Aufenthaltsqualität sorgen. Die ehemalige Stadtmauer soll wieder besser sichtbar gemacht werden, Wegebeläge und Treppen sollen erneuert werden.

Der Rosswasen:

Hier ist eine bestandsorientierte Entwicklung vorgesehen: Der Belag des Rosswasenwegs soll erneuert werden, der Weg eventuell eine Beleuchtung erhalten. Das Gelände soll mit extensiv bewirtschafteten Wiesen, Streuobstbäumen und einem renaturierten Bachlauf ökologisch aufgewertet werden. Denkbar wären auch ein „Entdeckerpfad“ in Zusammenarbeit mit den Pächtern und Eigentümern der Schrebergärten und ein „Grünes Klassenzimmer“ für die Rottweiler Schulen. Ebenfalls angedacht: eine Aufwertung der Eingangssituation, die derzeit von Garagen geprägt ist und ein zusätzlicher Weg entlang des Hangs unterhalb der Marxstraße.

Der Stadtgraben:

Im Stadtgraben soll der Musikpavillon abgerissen und durch eine mobile Bühne ersetzt werden. Denkbar sind auch neue Sanitäranlagen und eine neue Beleuchtung. Die Hochmaiengasse, die den Park derzeit als Asphaltband durchschneidet könnte gepflastert werden, um den verkehrsberuhigten Charakter zu betonen. Hinab zum eigentlichen Graben unter der Hochbrücke soll ein barrierefreier Zugang entstehen. Der dortige Brunnen soll saniert, der Park mit Sitzmöglichkeiten, und einem Bachlauf ergänzt und besser ausgeleuchtet werden.

Nördliches Hauptgelände:

Hier wird die Landesgartenschau 2028 im Wesentlichen stattfinden. Dazu soll das ENRW-Gelände am ehemaligen Gaswerk teilweise entsiegelt werden und ein Neckarstrand entstehen, indem der kanalisierte Fluss aus seinem Betonkorsett geholt wird. Unterhalb der historischen Innenstadt ist ein neuer Haltepunkt des Ringzugsvorgesehen: Besucher gelangen damit direkt auf das künftige Landesgartenschau-Gelände.

Folgende weitere Eckpunkte sind angedacht:

  • Lift am Viadukt: Startpunkt Viadukt oder ein anderer barrierefreier Zugang in den Neckarpark von der Innenstadt.
  • Ringzughalt, der über den Lift oder eine andere barrierefreie Erschließung erreichbar ist
  • Altlastensanierung und Trassierung des ehemaligen ENRW-Geländes
  • Verlegung des Neckar-Pegels unterhalb der historischen Innenstadt und Renaturierung des Neckars
  • Park mit Grünflächen und Bewegungszonen wie Beachvolleyball und Abenteuerspielplatz
  • Biergartengebäude
  • Gleisrückbau

Südliches Hauptgelände:

Hier ist ein barrierefreie Querung von Bahn und Neckar mit Anbindung des Parkgeländes beiderseits des Neckars vorgesehen. Auf dem ENRW-Gelände könnten sich währen der Landesgartenschau die Blumenhalle und gastronomische Einrichtungen befinden. Nach der Landesgartenschau sollen die Werkshallen einer Wohnbebbauung weichen. Das Verwaltungsgebäude der ENRW könnte ein Ort für innovatives Arbeiten werden. Die Fußgänger- und Radfahrerbrücke könnte durch einen Neubau ersetzt werden, die bestehende Unterführung gestalterisch aufgewertet werden. Von der Brücke könnte künftig ein Weg bis um Bahnhof führen, der durch ein Verlängerung der bestehenden Gleisunterführung mit dem Empfangsgebäude verbunden sein würde

Offene Punkte:

Der Gemeinderat erzielte bei den verschiedenen Planungsabschnitten zum großen Teil Konsens. Offen blieb die Gestaltung der barrierefreien Querung von der historischen Innenstadt über Gleise und Neckar in den Neckarpark. Geklärt werden muss auch noch, ob und in welchem Umfang im Anschluss an das Gartenschaugelände eine Wohnbebauung möglich ist. Hier sollen vertiefte Untersuchungen und der bevorstehende Planungswettbewerb Klarheit schaffen.

Die Beschlüsse des Gemeinderats und die weiteren Schritte:

Der Gemeinderat stimmte den in einem Workshop am 10. und 11. Juli erarbeiteten Bausteinen der Landesgartenschau 2028 und der städtebaulichen Entwicklung 2040 im Grundsatz zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Förderfähigkeit der einzelnen Maßnahmen im Rahmen einer Förderkonferenz beim Regierungspräsidium Freiburg zu klären. Dem Gemeinderat ist im 4. Quartal 2020 der Vorentwurf des Rahmenplanes (einschließlich Finanzierungsübersicht) zur Freigabe für die Ausschreibung des Wettbewerbes vorzulegen. Der Rahmenplan ist Basis für die Ausschreibung des Wettbewerbes für die Daueranlagen.

Der vorberatene Rahmenplan wird zusammen mit einem Finanzierungsvorschlag voraussichtlich im 1. Quartal 2021 dem Gemeinderat zur endgültigen Beschlussfassung und Freigabe der Wettbewerbsauslobung für die Daueranlagen vorgelegt.